Präambel
Unser Ziel ist es, eine engagierte, zukunftsfitte und transparente Gemeinde zu gestalten, in der die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen.
Die bürgernahe Partei möchte durch ihre Arbeit im Gemeinderat und ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung und an der Gestaltung der Gemeinde unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Transparenz teilhaben. Als bürgernahe Partei verfolgen wir das Ziel, das soziale Miteinander zu stärken und durch offenes, nachvollziehbares Handeln alle Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen und Mitdenken einladen.
· Wir setzen uns aktiv für den Dialog innerhalb der Gemeinde ein.
· Wir schaffen Zeit und Raum für den Austausch von Ideen.
· Wir fördern die Dorfgemeinschaft, um ein starkes, solidarisches Miteinander zu ermöglichen.
· Unser Ziel ist es, Wohnraum und Lebensqualität zu fördern, innovative Lösungen für die Nutzung ungenutzter Flächen im Ortskern zu entwickeln und unnötige Bodenversiegelung zu vermeiden.
· Wir möchten wieder Leben in die Ortschaft zu bringen, indem die Ansiedelung von Geschäften und KMU’s unterstützt werden.
· Unser Ziel ist ein lebendiges Grafenwörth, in dem die Bürgerinnen und Bürger in einer harmonischen, zukunftsicheren und nachhaltigen Gemeinschaft leben.
· Wir streben eine Gemeinde an, die ihre natürlichen Ressourcen schützt.
· In unserer Gemeinde soll jede Stimme gehört werden und jeder Mensch die Möglichkeit haben, aktiv teilzuhaben.
§ 1 NAME, SITZ UND TÄTIGKEITSBEREICH
“Die bürgernahe Partei” mit der Kurzbezeichnung “BNP” hat ihren Sitz in Seebarn am Wagram und beschränkt ihren territorialen Organisationsbereich auf den Gemeindebereich.
§ 2 RECHTSFORM UND GLIEDERUNG
“Die bürgernahe Partei” ist eine Partei gemäß Parteiengesetz 2012 (BGBI I Nr.56/2012).
§ 3 ZWECK
Der Zweck der bürgernahem Partei liegt darin, durch ihre Arbeit, die Interessen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grafenwörth, in der Regionalpolitik, losgelöst von der Bundes oder Landespolitik, in den Beschlussgremien bestmöglich zu vertreten - sozial, ökologisch, wirtschaftlich und auch kulturell. Das bedeutet, einzig und allein das Wohl der Bevölkerung von Grafenwörth steht im Vordergrund des Handelns.
Wir streben eine transparente Gemeinde an, wo für alle Bürgerinnen und Bürger die Gemeindeausgaben und die Gemeindeentscheidungen nachvollziehbar, sowie die Entscheidungen des Gemeinderates nachschaubar und auch erklärbar gemacht werden.
Die Mitglieder der Partei bekennen sich selbstverständlich zur österreichischen Bundesverfassung.
§ 4 MITGLIEDSCHAFT UND AUSTRITT UND AUSSCHLUSS
Die Partei ist offen für ordentliche und unterstützende außerordentliche Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unterstützende außerordentliche Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Partei durch Geld- oder Sachspenden oder Expertenwissen unterstützen.
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag (Beitrittserklärung) erworben und die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand kann den Beitritt unter Angabe von Gründen ablehnen.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch ein formloses Schreiben an den Vorstand möglich.
Eine Mitgliedschaft kann auch durch Ausschluss enden, wenn ein Mitglied ein Verhalten setzt, dass den Grundwerten der Partei, den intern gefassten Parteirichtlinien und Parteientscheidungen widerspricht oder ein parteischädliches Verhalten an den Tag legt.
Mitglieder die nicht mehr zu den Sitzungen kommen, oder die Gespräche verweigern, werden nach versuchter, wiederholter, vergeblicher Kontaktaufnahme ausgeschlossen.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss des entsprechenden Mitgliedes.
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN
Als ordentliches Mitglied hat man das aktive und passive Wahlrecht zu sämtlichen Organen in der Partei und das nicht übertragbare Stimmrecht.
Alle Mitglieder erhalten bei Eintritt in die Partei die Satzungen in gewünschter Form und sind berechtigt Versammlungen der Partei beizuwohnen. Im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung sind alle Mitglieder vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren.
Mit Eintritt erklären sich die Mitglieder bereit, bei Aktivwerden im Interesse der Partei, die Werte dieser nach bestem Wissen und Gewissen nach außen hin zu vertreten und durch aktive Teilnahme am Parteigeschehen oder Einsicht in Sitzungsprotokolle die aktuellen Ziele der Partei mitzubestimmen oder zumindest zu kennen. Ein Verhaltenskodex dient diesbezüglich als Leitfaden für das Auftreten als Parteimitglied. Dieser wird jährlich (Hauptversammlung) revidiert und durch einfachen Mehrheitsbeschluss angenommen.
§ 6 AUFBRINGUNG DER FINANZIELLEN MITTEL
Die Finanzierung der Partei erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, (Sach-)Spenden, Erträge aus dem Parteivermögen und gegebenenfalls aus Subventionen öffentlicher und privater Stellen.
§ 7 ORGANE DER PARTEI
Die Organe der Partei sind
a) die Mitgliederversammlung
b) die/der Obmann/ Obfrau und ihre/seine Stellvertretung,
c) die/der Klub-Obmann/ Klub-Obfrau - geschäftsführend,
d) zwei Rechnungsprüfer,
e) die/der Schriftführer/in und
f) der Parteivorstand, bestehend aus den folgenden Mitgliedern: Obmann/ Obfrau, ihre/seine Stellvertretung und der/dem Club- Obmann/ Club- Obfrau, Schriftführer/in und Kassier. Der Vorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Sofern nicht anders beschlossen, arbeiten alle Organe der Partei ehrenamtlich.
Zu a) Mitgliederversammlung
· die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse der Partei erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich.
· der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
· Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Parteiorgane
· Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer nach Ablauf der jeweiligen Periode
· Entlastung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
· Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die freiwillige Auflösung der Partei
· Verleihung von Ehrenmitgliedern
· Beschlussfassung des Parteiprogrammes
· Genehmigung des Rechnungsabschlusses
· Beschlussfassung des vom Vorstand auf die Tagesordnung gesetzte Angelegenheiten
die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen, bei Gefahr im Verzug binnen 3 Tagen einzuberufen.
§ 8 FREIWILLIGE AUFLÖSUNG DER PARTEI
Die Partei kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Etwaiges Parteivermögen wird an eine lokale Hilfsorganisation gespendet.
§ 9 Vertretungsregelung
Die Partei wird in der Öffentlichkeit von Obmann und Klubobmann vertreten.